AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Heckendorf GmbH
Ziff. 1 Allgemeines
Für die Lieferung unserer Erzeugnisse sind ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen maßgebend, sofern nicht eine von uns schriftlich verfasste oder bestätigte andere Vereinbarung getroffen worden ist. Diese Bedingungen gelten für unseren gesamten Geschäftsverkehr. Den Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Heckedorf GmbH widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt. Ihrer Geltung wird ausdrücklich widersprochen. Schweigen unsererseits auf die Übersendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers gilt nicht als Zustimmung zur Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen in ihrer jeweils geltenden Fassung werden, soweit diese einmal wirksam vereinbart wurden, bei laufenden Geschäftsbeziehungen auch Bestandteil aller zukünftigen Verträge, ohne dass es im Einzelfall noch eines ausdrücklichen Hinweises bedarf, auch wenn diese Bedingungen auf einzelne Geschäfte ausnahmsweise ganz oder Teilweise unanwendbar sein sollten, weil für diese Geschäfte abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. Auch für Geschäfte und Verkäufe in das Ausland gelten diese Geschäftsbedingungen.
Ziff. 2 Angebote, Preise
Unsere Angebote sind freibleibend. An mündliche Absprachen sind wir erst nach weiterer schriftlicher Bestätigung gebunden. Erklärungen unserer Mitarbeiter, Reisenden oder Handelsvertreter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, sind unsere am Tag der Bestellung geltenden Preise allein maßgeblich. Die Gültigkeit der Preise erlischt mit der Herausgabe der neuen Preise. Alle unsere Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Ziff. 3 Zahlungsbedingungen
Grundsätzlich alle Lieferungen insbesondere bei Erstkunden gegen Vorkasse. Dabei gewähren wir einen Nachlass von 2%. Allerdings sind Fracht- und Klischeekosten nicht skontierbar. Bei Stammkunden ist nach Absprache und Prüfung durch uns die Belieferung auf Rechnung möglich. Rechnungen sind dabei zahlbar binnen 20 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse.
Schecks werden, wenn überhaupt, nur erfüllungshalber und vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit entgegengenommen. Alle anfallenden Spesen sind von dem Käufer zu tragen. Wir behalten uns vor, Schecks jederzeit zurückzugeben. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, ohne besonderen Nachweis Verzugszinsen von 12,5 % p.a. zu beanspruchen und für jede Mahnung Mahngebühren in Höhe von 5,00 EUR zu berechnen. § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB bleibt hiervon unberührt. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens im Einzelfall bleibt vorbehalten. Falls der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt oder einen Scheck zu Protest gehen lässt oder falls sonstige Umstände bekannt werden, die die Erfüllung der Verbindlichkeit des Käufers uns gegenüber gefährdet erscheinen lassen, werden ohne Rücksicht auf vorher getroffene Zahlungsvereinbarungen alle unsere Forderungen aufgrund erfolgter Lieferungen sofort fällig. Noch ausstehende Lieferungen unsererseits an den Käufer können dann von einer Vorkassezahlung abhängig gemacht oder von uns per Nachname vorgenommen werden. Sind Teilzahlungen vereinbart, ist der jeweilige Restbetrag sofort fällig, wenn sich der Eingang einer Ratenzahlung abredewidrig um mehr als 10 Tage verzögert. Zahlungen an Dritte, insbesondere an Handelsvertreter oder -reisende, werden nicht anerkannt, es sei denn, diese Personen sind ausdrücklich inkassobevollmächtigt.
Ziff. 4 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit von uns unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Käufers zulässig. Das Zurückbehaltungsrecht wegen anderer nicht aus demselben Vertragsverhältnis stammender Ansprüche des Käufers gegen uns ist ausgeschlossen.
Ziff. 5 Lieferzeiten, Lieferkosten, Teillieferung, Liefermengen
Die Angabe von Lieferfristen ist freibleibend, es sei denn, dass eine ausdrückliche Vereinbarung über einen Fixtermin schriftlich getroffen wurde. Ferner stehen unsere Lieferfristen unter den Vorbehalten der Selbstbelieferung, der Liefermöglichkeit und von Zwischenverkäufen. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Bestellungsannahme durch uns, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Die Lieferfrist ist mit der rechtzeitigen Meldung der Versandbereitschaft eingehalten, wenn uns die Absendung ohne eigenes Verschulden unmöglich ist. Als Liefertag gilt der Tag der Versendung, bei vereinbarter Abholung der Tag der Absendung der Meldung der Versandbereitschaft. Überschreiten wir bei einer bestellten Ware einen unverbindlichen Liefertermin oder eine unverbindliche Lieferzeit um mehr als 10 Tage, so hat der Käufer das Recht, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist für die Lieferung zu setzen. Mit dieser Mahnung werden wir in Verzug gesetzt.
Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitskämpfe bei uns oder unseren Lieferanten und vergleichbare, unvorhersehbare Hindernisse, auf deren Entstehung oder Beseitigung wir keinen Einfluss haben, verlängern die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer des Hindernisses, längstens jedoch um zwei Wochen. Hat in diesem Fall die verspätete Lieferung für den Käufer kein Interesse, so ist er nach Ablauf einer von ihm schriftlich und unter Ablehnungsandrohung zu setzenden Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, sofern unsererseits oder auf Seiten unserer Erfüllungsgehilfen kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl durch ein üblicherweise geeignetes Beförderungsmittel und auf Rechnung des Käufers zuzüglich der Verpackungs- und Versicherungskosten, es sei denn, dass sich aus unserer jeweils gültigen Preisliste etwas anderes ergibt.
Bei Bestellungen über 80,00 EUR erfolgt die Lieferung frei Haus, wenn die Lieferanschrift in Deutschland liegt. Bei Kleinbeträgen unter 80,00 EUR stellen wir eine Versandkostenpauschale in Höhe von 5,80 EUR in Rechnung. Kosten durch eine gewünschte beschleunigte Versandart gehen zu Lasten des Käufers. Bei Sendung in das europäische Ausland berechnen wir Versandkostenpauschalen, die Sie unter hier einsehen können. Bei gewichtsmäßig darüberhinausgehenden Lieferungen werden die tatsächlich Porto bzw. Frachtkosten berechnet.
Die Firma Heckendorf GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt. Der Käufer ist zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet. Kommen wir mit den Lieferungen der noch ausstehenden Teile in Verzug und ist eine vom Käufer schriftlich zu setzende Nachfrist von zwei Wochen fruchtlos verstrichen, kann der Käufer vom gesamten Vertrag nur dann zurücktreten, wenn die fehlenden Teile nicht anderweitig zu beschaffen und die gelieferten Teile allein für den Käufer nicht von Interesse sind.
Ziff. 6 Versand
Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl durch ein üblicherweise geeignetes Beförderungsmittel und auf Rechnung des Käufers zuzüglich der Verpackungs- und Versicherungskosten, es sei denn, dass sich aus unserer jeweils gültigen Preisliste etwas anderes ergibt. Dabei werden Transportversicherungen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers abgeschlossen.
Die Lieferungen erfolgen - auch wenn wir die Frachtkosten tragen - stets auf Gefahr des Käufers, es sei denn, dass wir den Transport mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal durchführen und die Schäden nicht von Dritten verursacht werden. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an die Post, den Paketdienst, den Spediteur oder den Frachtführer, spätestens aber mit dem Verlassen des Werks oder Lagers auf den Käufer über. Dies gilt insbesondere auch für Verkäufe, bei denen CIF, CFR, FAC, FAS oder FOB vereinbart wurde. Für Lieferungen ins Ausland gelten die gesondert angegebenen Versandkonditionen.
Ziff. 7 Gewährleistung, Rückgaberecht
Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Eingang der Ware am Bestimmungsort auf einwandfreie Beschaffenheit, Vollständigkeit und Vertragsmäßigkeit zu untersuchen. Der § 377 HGB findet insoweit Anwendung. Mängel sind uns unverzüglich und schriftlich anzuzeigen. Bei Mängeln, deren Ursache bereits im Moment des Gefahrübergangs gegeben waren, sind wir berechtigt nach unserer Wahl, die betroffenen Teile oder Leistungen oder das Gesamtstück unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen. Uns ist Gelegenheit zur Mangelbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist zu gewähren. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe der Sache an den Käufer, es sei denn, es wurde schriftlich eine längere Frist vereinbart. Entsprechendes gilt für Rücktritt und Minderung. Dies gilt nicht in den Fällen gemäß §§ 479 Abs. 1, 438, Abs. 1 Nr. 2 und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB sowie bei Vorsatz oder arglistigem Verschweigen des Mangels oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Rückgriffsansprüche des Käufers gemäß § 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Käufer seinem Abnehmer nicht über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehende Rechte gewährt. Unberührt bleiben die Vorschriften über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen.
Nur im Falle einer unzweifelhaft berechtigten Mangelrüge ist der Käufer berechtigt, Zahlungen in einem angemessenen Verhältnis zum aufgetretenen Sachmangel – max. jedoch den dreifachen Wert – zurückzubehalten. Dies gilt nicht, soweit die Mangelansprüche verjährt sind.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei üblichem Verschleiß, bei Schäden die nach Gefahrübergang durch unsachgemäße Behandlung oder Verwendung, übermäßiger Beanspruchung, der Verwendung ungeeigneter Reinigungsmittel, oder durch besondere äußere Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Käufers oder Dritter schließen unsere Gewährleistungshaftung aus.
Mit dem Käufer vereinbaren wir bezüglich unserer Waren ausschließlich jene Beschaffenheitsmerkmale als vorhanden, die sich aus den diesbezüglichen Angaben in unseren Gebrauchsanweisungen und technischen Datenblättern ergeben. Soweit unsere Angaben in unseren Gebrauchsanweisungen und technischen Datenblättern zu einem wesentlichen Beschaffenheitsmerkmal unserer Waren unvollständig sind oder ganz fehlen, sind ergänzend die für unsere Waren gültigen DIN- bzw. EG – Vorschriften, der Stand der Technik oder die geltende Übung im Handelsverkehr (in dieser Reihenfolge) maßgebend. Dort und in unseren Gebrauchsanweisungen, technischen Datenblättern und Beipackzetteln nicht aufgeführte Beschaffenheitsmerkmale werden von uns in keinem Fall stillschweigend (konkludent) mit dem Käufer als vorhanden vereinbart. § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB bleibt unberührt.
Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Sachmangels sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde, oder eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, oder bei Verletzung des Körpers, des Lebens, der Gesundheit, oder der Freiheit und bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers geht damit nicht einher. Im Übrigen sind auch sonstige weitergehende Ansprüche des Käufers wegen eines Sachmangels ausgeschlossen.
Die Haftung in Fällen grob fahrlässiger Verletzung vertraglicher Nebenpflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen ist der Höhe nach auf das vorhersehbare Maß eines Schadens begrenzt.
In sonstigen Fällen (z.B. versehentliche Falschbestellung oder sonstige Motivirrtümer des Käufers) kann der Käufer nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung den Vertrag stornieren oder von ihm zurücktreten. Ein Anspruch auf Zustimmung zum Rücktritt besteht nicht. Im Falle unserer Zustimmung ist die Ware dann mit unserer Artikel-Nummer zu versehen und frachtfrei und originalverpackt an uns (Firma Heckendorf GmbH, Jeggener Str. 1a 49143 Bissendorf) zurückzusenden. Die Rücksendung erfolgt in diesen Fällen stets auf Gefahr des Käufers. Für Rücknahme berechnen wir eine Bearbeitungspauschale bis zu 50 % des Auftragswertes, mindestens jedoch 35,00 EUR, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Haben wir in diesen Fällen für Sonderanfertigungen bereits Material eingekauft, ist dieses in jedem Fall zusätzlich zu Selbstkosten vom Käufer zu übernehmen, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
Ziff. 8 Pauschalierter Schadensersatz
Verweigert der Käufer ausdrücklich oder konkludent ohne rechtfertigenden Grund die Erfüllung des Vertrages, insbesondere die Abnahme des Vertragsgegenstandes, sind wir nach nochmaliger schriftlicher Aufforderung unter Ablehnungsandrohung mit einer Frist von 10 Tagen berechtigt, an Stelle der Vertragserfüllung eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 25 % der Auftragssumme zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
Ziff. 9 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller der Firma Heckendorf GmbH zustehenden Ansprüche gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu üblichen Bedingungen zu veräußern und darüber zu verfügen. Zur Sicherung unserer Ansprüche tritt er jedoch bereits heute alle Forderungen, die ihm aus dem Weiterverkauf gegen seine Abnehmer erwachsen, in Höhe des Rechnungsbetrages incl. der gesetzlichen MWSt. an uns ab und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wurde. Bei Verarbeitung oder Verbindung unserer Ware mit anderen Waren steht uns, ohne uns zu verpflichten, der Miteigentumsvorbehalt an der neuen Sache in dem Verhältnis zu, in dem der Rechnungsbetrag unserer Ware zu der Summe der Rechnungswerte der übrigen verwendeten Ware steht. Der Wert der Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingung ist unser Fakturenwert. Wird der Käufer Alleineigentümer der neuen Sache, gilt hiermit als vereinbart, dass ein Miteigentum im vorgenannten Verhältnis eingeräumt wird. Auf Verlangen des Käufers sind wir bereit und verpflichtet, Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben, wenn und soweit der Wert der Sicherheiten den Wert unserer Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung um 20% übersteigt. Zur Einziehung der Forderungen gegen seine Abnehmer bleibt der Käufer berechtigt, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß und pünktlich nachkommt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Käufers vorliegt. Ist dies der Fall, ist der Käufer verpflichtet, uns über die Verkäufe der Vorbehaltsware Rechnung zu legen, uns die Drittschuldner zu benennen und uns alle zur Einziehung notwendigen Informationen zu erteilen. Drittschuldnern hat er die Abtretung unaufgefordert anzuzeigen und sie zur Zahlung nur noch an uns aufzufordern.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers sicherzustellen und bis zur restlosen Tilgung aller Verbindlichkeiten des Käufers zu verwahren oder verwahren zu lassen. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dieser wird ausdrücklich erklärt. Für Schäden im Rahmen dieser Verwahrung haften wir nur, wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. In der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt stets ein Rücktritt. Nach Sicherstellung der Kaufsache sind wir berechtigt, die sichergestellte Ware bestmöglich und freihändig und unter Anrechnung auf den Kaufpreis zu veräußern, wenn der Käufer die gesamten Zahlungsrückstände nach nochmaliger schriftlicher Aufforderung nicht binnen zweier Wochen vollständig ausgleicht.
Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgsam und pfleglich zu behandeln und sie gegen Wasser, Feuer, Einbruch, Diebstahl und sonstige gewöhnliche Risiken zu versichern. Alle Ansprüche gegen den oder die Versicherer bzw. gegen dritte Schädiger werden erfüllungshalber an uns abgetreten.
Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in das Vorbehaltsgut oder in die zur Sicherung abgetretenen Forderungen gegen Drittkunden hat der Käufer uns unverzüglich unter Überlassung aller für eine Intervention durch uns notwendigen Informationen und Papiere zu unterrichten. Die Kosten der Intervention hat der Käufer zu tragen. Ferner hat der Käufer Beschädigungen und Verlust der Vorbehaltsware sowie jede Änderung seines Firmen- oder Wohnsitzes uns anzuzeigen.
Die Firma Heckendorf GmbH nimmt die vorstehenden Abtretungen an.
Ziff.10 Produkthaftung
Besteht zwischen uns und dem Käufer eine gesamtschuldnerische Haftung für die Folgen eines Produktfehlers im Sinne des Produkthaftungsgesetzes vom 15.12.89 in seiner jeweils gültigen Fassung, sind die Gesamtschuldnerausgleichsansprüche des Käufers gegen uns ausgeschlossen. Wir können vom Käufer im Falle einer gesamtschuldnerischen Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz Ausgleich in dem Umfang verlangen, in dem wir die gegen den Käufer und uns oder uns allein erhobenen Ansprüche des aufgrund des Produktfehlers nach dem Produkthaftungsgesetz Berechtigten befriedigen. Der Ausschluss von Gesamtschuldnerausgleichsansprüchen des Käufers oder seine volle Erstattungspflicht bei Gesamtschuldnerhaft tritt nicht ein, wenn unser Verschulden oder das unserer Erfüllungsgehilfen an dem Produktfehler auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Ziff. 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Datenschutz
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus vertraglichen Beziehungen zwischen uns und dem Käufer ist Bissendorf. Gerichtsstand ist, sofern der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, Osnabrück und zwar auch für Klagen im Scheckprozess. Dies gilt auch bei Verträgen mit ausländischen Vertragspartnern. Für das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht maßgeblich. Die Anwendbarkeit internationaler Gesetze, z.B. das UN-Kaufrecht, ist ausgeschlossen.
Wir weisen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz darauf hin, dass wir die sich aus dem Vertragsverhältnis mit dem Käufer ergebenden Daten in unserer EDV speichern und nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung nutzen. Dritten werden die Daten nicht zugänglich gemacht.
September 2014
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